Depression als Eheaufhebungsgrund?
Eine im Zeitpunkt der Eheschließung vorhandene Geisteskrankheit oder Veranlagung zu schwerer seelischer Erkrankung verwirklicht nur dann die Möglichkeit zur Aufhebung der Ehe, wenn der Ausbruch dieser Krankheit sehr wahrscheinlich ist und der andere Ehegatte diesbezüglich in Irrtum geführt oder getäuscht wurde (OGH in JBl 2003, 50).
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